Beschäftigung nach § 16d SGB II (1-Euro-Jobs)

Im öffentlichen Interesse stehende und zusätzliche Beschäftigungen nach § 16d SGB II “1-Euro-Jobs”


Die DiPers GmbH ist eine vom Landkreis Ravensburg gegründete gemeinnützige Gesellschaft. Seit der Einführung von Hartz IV, am 01.01.2005, ist DiPers mit der Vermittlung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Ravensburg betraut.


Sozialgesetzbuch II
Nach § 16d SGB II sollen “für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.”


Zusatzjobs sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Sie gehören zur öffentlich geförderten Beschäftigung und begründen kein reguläres Arbeitsverhältnis.



FRAGEN – ANTWORTEN


Wer kann nach § 16d SGB II beschäftigt werden?
Personen die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.


Wer kann eine solche Arbeitsgelegenheit anbieten?
Beispiele:

  • kirchliche Einrichtungen
  • Kommunen
  • kommunale, staatliche Einrichtungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen
  • Wohlfahrtsverbände
  • eingetragene Vereine
  • sonstige gemeinnützige Einrichtungen


Welche Tätigkeiten kommen als Zusatzjobs in Frage?

  • im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten
  • zusätzliche Tätigkeiten
  • Tätigkeiten die nicht von regulär beschäftigten Arbeitnehmer/innen übernommen werden
    Bsp.: Mitarbeit im Kindergarten und in der Hausaufgabenbetreuung, Denkmalpflege, Botengänge, leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Seniorenbesuchsdienste, Umweltschutzmaßnahmen, …


Was muss bei den Arbeitsgelegenheiten beachtet werden?
Sie müssen integrationsfördernd und wettbewerbsneutral sein. Sie dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht gefährden und es darf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen nicht verhindert werden.


Wer trägt die Kosten?
Die Beschäftigten erhalten weiterhin von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld II. Zusätzlich wird für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen, pauschal eine Mehraufwandsentschädigung i.H.v. 1,00 € je Stunde von DiPers ausgezahlt. Die Mehraufwandsentschädigung wird nur für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt. Entstandene Fahrkosten z. B., sind damit abgegolten. Für die Einsatzstelle fallen keine Kosten an!


Wo sind die Beschäftigten versichert?
Die Beschäftigten bleiben weiterhin über die Arbeitsagentur kranken-, pflege- und rentenversichert. Bei Unfall- bzw. Haftpflichtfällen, ist der Unfallversicherungsträger (§ 2 Abs. 1, 2 SGB VII) bzw. der Haftpflichtversicherungsträger der Einsatzstelle (hier ist eine Meldung an die Versicherung empfehlenswert) zuständig.


Wann und wie viele Stunden darf die beschäftigte Person eingesetzt werden?
Max. 30 Stunden in der Woche, bei max. 120 Stunden im Monat. Eine Beschäftigung ist an allen Tagen möglich, bei zwei freien Tagen die Woche.


Besteht Urlaubsanspruch?
Pro vollem Kalendermonat, stehen den Beschäftigten zwei Tage Urlaub zu.


Über welchen Zeitraum können die Beschäftigten eingesetzt werden?
Maximal neun Monate. Erhält die beschäftigte Person jedoch einen Arbeitsvertrag auf dem allg. Arbeitsmarkt oder erhält sie aus sonstigen Gründen kein Arbeitslosengeld II mehr, so wird die Arbeitsgelegenheit automatisch beendet.


Welchen Verwaltungsaufwand hat die Einsatzstelle?
Es muss lediglich ein Tätigkeitsnachweis 2 x monatlich an die DiPers gGmbH gesandt werden.


An wen wende ich mich bei Fragen & Problemen?
Bei Fragen und Problemen steht Ihnen ein direkter Ansprechpartner bei der DiPers gGmbH zur Seite.



ZIELE

  • Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt
  • Grundqualifizierung und Weiterbildung
  • Arbeitsgewöhnung
  • Prüfung von Arbeitsbereitschaft und Leistungswille


VORTEILE BESCHÄFTIGTE

  • Berufliche Erfahrungen sammeln
  • Kenntnisse erweitern
  • Verbesserung der Arbeitsplatzperspektive durch die erlangte Berufserfahrung
  • Möglichkeit zur Qualifizierung
  • Soziale Kontakte knüpfen
  • Individuelle Betreuung


VORTEILE EINSATZSTELLE

  • Kostengünstige Erprobung und Akquisition neuer Mitarbeiter
  • Es können Arbeiten an die Beschäftigten übertragen werden, die ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verrichtet würden
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Direkter Ansprechpartner bei der DiPers gGmbH