Soziale Beratung

Soziale Beratung

Wer kann die soziale Beratung bei DiPers in Anspruch nehmen?

Leistungsempfänger nach dem SGB II (ALG II) und ihre Angehörigen, die ihren festen Wohnsitz im Landkreis Ravensburg haben


Bei welchen Problemlagen kann die soziale Beratung  Hilfestellung geben?

Bei sozialen oder psychischen Problemen,  die eine Arbeitsaufnahme behindern, wie z.B.:

  • Psychische Erkrankungen
  • Andere länger dauernde oder chronische Erkrankungen
  • Suchterkrankungen
  • Andere belastende Situationen wie z.B.: Ortswechsel, Trennung vom Partner, Probleme in der Partnerschaft oder bei der Erziehung der Kinder, Versorgung von Angehörigen,  fehlende soziale Strukturen